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Hitzerekorde wenn die Wohnung zur Sauna wird

In den vergangenen Jahren brechen die Temperaturen Sommer für Sommer neue Rekorde. Auch in diesem Jahr wird wieder drinnen wie draußen geschwitzt.

Während der Gesetzgeber für Geschäftsräume vorgibt, welche Temperaturen eingehalten werden müssen, stellt sich die Frage, wie es in den privaten Wohnräumen aussieht. Welche Rechte haben Mieter, wenn sich ihre Wohnung langsam aber sicher in eine Sauna verwandelt? Welche Pflichten liegen beim Vermieter?

Es gibt grundsätzlich keine gesetzliche Regelung, die die Höchsttemperatur in Wohnungen festlegt. Erreicht das Thermometer allerdings Werte, die die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen, besteht die Möglichkeit einer Mietminderung. Natürlich muss hier ein besonderes Zusammentreffen verschiedener Umstände vorliegen. Zunächst einmal muss selbstverständlich vorausgesetzt werden, dass der Mieter sich den Temperaturen entsprechend verhält, d.h. beispielsweise tagsüber die Jalousien herunterlässt und nachts lüftet. Entspricht der Wärmeschutz nicht dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Wohnungsbaus, kann von Richtern ein Sachmangel festgestellt werden, der eine Mietminderung rechtfertigt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Mieter die Miete nur für die entsprechenden heißen Tage anteilig mindern dürfen. Auch müssen die Temperaturen in diesem Fall belegt werden können.

Ob eine Minderung der Miete in Frage kommt, ist immer vom Einzelfall abhängig.

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Vermieters, seine Wohnung im Sommer vor Überhitzung zu schützen, sei es durch Sonnenschutzfenster, Außenjalousien oder eine Klimaanlage. Der Mieter darf sich dabei nicht eigenmächtig für die eine oder andere Art des Hitzeschutzes entscheiden und muss Rücksprache mit dem Eigentümer halten, wenn er selber Maßnahmen ergreifen möchte. Unter Umständen können die Baumaßnahmen durch den Eigentümer, wenn es sich beispielsweise um Wärmedämmung oder Isolierung handelt, zu einer Wertsteigerung der Wohnung führen und können somit anteilig auf die Miete aufgeschlagen werden.

Lesen Sie hier gerne auch Tipps und Tricks der Verbraucherzentrale zum Umgang mit der Hitze in den eigenen vier Wänden.