Bürozeiten: Mo-Do: 09:00 Uhr - 18:00, Fr: 09:00 - 17:00 Uhr Telefon: +49 (0) 251 14981680 Telefax: +49 (0) 251 14981685 E-Mail:
Immobilienmakler Münster, Coesfeld, Warendorf | Logo Immobilien Münster, Coesfeld, Warendorf! MaklerinMünster, Margherita Magri Immobilien Engagiert, innovativ, kompetent, authentisch, ehrlich Stilpunkte Lifestyle Guide Wer kennt den Besten Auszeichnung 2022 Auszeichnung Top Immobilienmakler von FOCUS, CHIP, Capital

Vererben - Verschenken - Verkaufen

Eigentümer kommen in der Regel über kurz oder lang in die Situation, sich fragen zu müssen, wie die Zukunft für ihre Immobilie aussehen soll. Soll vererbt, verschenkt oder doch besser verkauft werden?

Jede dieser Optionen hat ihre Vor- und Nachteile, eine Patentlösung gibt es nicht.

Um eine Antwort zu finden, muss sich der Immobilieneigentümer über seine Vorstellungen im Klaren sein. Es gibt verschiedene Situationen, für die die jeweiligen Optionen mehr oder weniger gut geeignet sind.

Zunächst einmal ist die Höhe des zu vermachenden Vermögens entscheidend. Handelt es sich um ein großes Vermögen, spart es einiges an Steuern ein, dieses zu Lebzeiten zu verschenken. Dasselbe gilt, wenn es sich bei der zu vererbenden Immobilie um das Familienheim handelt. Wird die Immobilie selbst genutzt, ist die Schenkung an den Ehepartner vollständig steuerfrei, sofern er oder sie mindestens weitere zehn Jahre darin wohnen bleibt.

Handelt es sich um eine vermietete Immobilie wird es tendenziell etwas schwieriger. Hier besteht die Option, das Eigentum stückweise zu verschenken. Alle zehn Jahre steht ein neuer Freibetrag zur Verfügung, der abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ausfällt. Je weiter entfernt die Verwandtschaft ist, umso lohnender ist es, alle zehn Jahre einen Teil zu verschenken.

Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, ist es besser, diese zu vererben. Grundsätzlich übernimmt ein Erbe oder ein Beschenkter Schulden, die auf der Immobilie liegen. Der Erbe hat immer die Möglichkeit das Erbe nicht anzutreten, wenn damit hohe Kosten für ihn entstehen.

Fungiert das Eigenheim gleichzeitig als Altersvorsorge, ist ebenfalls das Erbe der Schenkung vorzuziehen. Allerdings gibt es auch hier die Option, bei einer Schenkung zu Lebzeiten einen sogenannten Nießbrauch eintragen zu lassen. So wechselt die Immobilie zwar den Besitzer, der ursprüngliche Eigentümer kann jedoch für den Rest seines Lebens dort wohnen bleiben.

Wenn eine Immobilie ausschließlich als Altersvorsorge erworben wurde, ist der Verkauf auf Rentenbasis eine sinnvolle Alternative. Prinzipiell gibt es hier verschiedene Optionen, die auf die jeweilige Situation zugeschnitten werden können. Grob gesagt erhält der Verkäufer anstelle des Kaufpreises Rentenzahlungen. Dabei werden Höhe, Laufzeit und anderes vorab vereinbart.

Grundsätzlich gilt: wer Immobilieneigentum besitzt – insbesondere, wenn es sich um das Familienheim handelt – sollte rechtzeitig festlegen, wie die Zukunft aussehen soll. Falls nicht schon zu Lebzeiten verschenkt oder verkauft werden soll, sollte unbedingt ein Testament oder ein Erbvertrag aufgesetzt werden. Nur so kann vermieden werden, dass es zu Erbschaftsstreitigkeiten, Teilungsversteigerung oder unter Umständen zu einem Verkauf unter Wert kommt.