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Solardachpflicht und höhere Energiestandards

Das Bundeskabinett möchte am 23. Juni einen Entwurf für ein ‚Klimaschutz Sofortprogramm‘ verabschieden. Demnach soll auf Wunsch der Bundesregierung ab 2022 auf Neubauten und ab 2023 bei ausführlicheren Dachsanierungen die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen Pflicht werden. Darüber hinaus sollen auch höhere Energiestandards gelten: ab 2023 sollen Neubauten den Energieeffizienz-Standard EH-55 erfüllen, ab 2025 sogar EH-40. Das langfristige Ziel für Deutschland ist die Klimaneutralität bis 2045. Dazu sollen bis 2030 die CO²-Emissionen um 65 %, bis 2040 um 88 % gesenkt werden (das Referenzjahr hierfür ist 1990).

Das zuvor geltende Klimaschutzgesetz hatte per Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes nachgearbeitet werden müssen, da es keine klar definierten Vorgaben zur Minderung der CO2-Emissionen nach 2030 gab.

Für die Immobilienbranche würden sich aus dieser Novellierung des Klimaschutzgesetzes große Herausforderungen ergeben. Eine Klimaneutralität für Wohnungen geht mit nicht unerheblichen Kosten einher. Daher sollte darauf geachtet werden, dass die Klimaziele für die Wohnungsunternehmen ökonomisch zu stemmen sind und natürlich auch nicht für die Mieter unzumutbar sind.

Auch in NRW ist die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für Dachflächen im Gespräch. Etwa die Hälfte des Strombedarfes in NRW ließe sich auf diese Weise laut Grünen-Landtagsfraktion abdecken. Klima- und energiepolitisch sei die Solardachpflicht notwendig, dabei dürften allerdings keine sozialen Härten entstehen, das heißt der Bau der entsprechenden Anlagen auf Mietshäusern dürfe nicht auf die Betriebskostenabrechnung aufgeschlagen werden.