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Die Gaspreisbremse

Die Bundesregierung hat beschlossen zu März 2023 den Gaspreisdeckel einzuführen. Im Angesicht der aktuellen Energiekrise sollen die hohen Kosten für Verbraucher aufgefangen werden. Bereits jetzt hat das Bundeskabinett eine Einmalzahlung an Gaskunden beschlossen.

Um Haushalte und Unternehmen zu entlasten, soll nun also die Gaspreisbremse eingeführt werden. Das nötige Geld dafür soll aus dem „Abwehrschirm“ kommen, mit dem die Bundesregierung Verbrauchern und Unternehmen durch die Krise helfen will.  Für diesen sollen neue Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro aufgenommen werden. Dieses Geld fließt dann in den Wirtschaftsstabilisierungsfond, der 2020 eingerichtet worden war, um die finanziellen Einbußen während der Coronakrise aufzufangen, der zuletzt aber weitestgehend ungenutzt geblieben ist. Die Kosten für die Soforthilfe belaufen sich voraussichtlich auf 9 Milliarden Euro.

Für die Verbraucher soll die Hilfe ganz konkret so aussehen, dass die Abschlagszahlungen im Dezember für sie entfallen. Diese Version ist leichter umsetzbar, als auf drei Monate verteilt Reduzierungen zu gewähren.

Ab März soll dann die Gaspreisbremse greifen. Bei Gas soll der Preisdeckel bei 12 Cent pro Kilowatt Stunde liegen, bei Fernwärme bei 9,5 Cent. Er soll für private Haushalte, Vereine, kleinere und mittlere Unternehmen gelten.

Der positive Nebeneffekt der Gaspreisbremse ist dann laut Sachverständigen und Verbraucherzentrale auch die Bremse der steigenden Inflationsrate. Denn die hohen Energiepreise waren zuletzt die Haupt-Inflationstreiber. Daher wird darüber hinaus durch die Deckelung die Lohn-Preis-Spirale gebremst und Tarifkonflikte werden abgeschwächt.

Auch wenn die Maßnahmen überwiegend begrüßt werden und aufgrund der akuten Situation kurzfristig in Kraft treten mussten, werden erste Stimmen laut, die eine Nachbearbeitung fordern. So würde es auf längere Sicht sicherlich mehr Sinn machen, die Erleichterungen am Einkommen ausgerichtet zu staffeln.

Ein weiterer Kritikpunkt, der sich vielleicht nicht direkt gegen die Hilfen richtet, aber allgemein laut wird, ist der fehlende Anreiz, Energie einzusparen. Denn dieses Ziel ist zwar derzeit durch die Krise noch einmal akuter geworden, allerdings sollte dies in Anbetracht der Klimakrise, die dauerhaft akut ist, viel mehr in den Vordergrund gerückt werden. Auch wenn Strom und Gas natürlich vor allem in der kalten Jahreszeit für alle bezahlbar sein müssen, ist insgesamt ein Umdenken dahingehend notwendig, dass mit fossilen Brennstoffen sparsamer umgegangen wird. Daher wird unter anderem auch ein Anreiz zum Energiesparen gefordert, beispielsweise in Form von Prämien.

Obwohl die ursprünglich geplante Gasumlage nun doch nicht kommt, wird der Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Gas und Fernwärme trotzdem von 19 % auf 7 % gesenkt – voraussichtlich bis März 2024.