Danach liegt der Unterschied in den Begriffen „Wohnungseigentum“ und „Eigentumswohnung“ darin, dass mit der Eigentumswohnung das „Objekt“ und mit Wohnungseigentum der „rechtliche Inhalt“ an diesem Objekt gemeint ist.
Eigentumswohnung
english: freehold flat; flat ownership; commonhold flat
Während man umgangssprachlich regelmäßig von der „Eigentumswohnung“ spricht und damit die im Einzeleigentum befindliche Wohnung in einem Mehrfamilienhaus meint, auch als „Eigenheim in der Etage“ bezeichnet, verwendet das Wohnungseigentumsgesetz diesen Begriff nicht, sondern spricht ausschließlich vom Wohnungseigentum. Gemeint ist damit das Sondereigentum als Alleineigentum an einer Wohnung, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Eine gesetzliche Definition für den Begriff „Eigentumswohnung“ fand sich im früheren und inzwischen aufgehobenen Zweiten Wohnungsbaugesetz.
(Quelle: https://www.maklerinmuenster.de/infos/immobilienlexikon/)