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Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Hauses festhält und das seit 2009 beim Hausverkauf Pflicht ist! Verstößt ein Eigentümer gegen die gesetzlichen Bestimmungen, drohen empfindliche Strafen. Der Energieausweis ermöglicht es Miet- oder Kaufinteressenten, Immobilien anhand ihrer Energieeffizienz zu vergleichen. Spätestens bei einer Besichtigung muss er sowohl bei Vermietung als auch bei Verkauf den Interessenten unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden. Seit Mai 2014 gilt außerdem, dass bei Verkauf oder Vermietung der Energie-Effizienzstandard bereits in der Anzeige genannt werden muss. Wird dies versäumt, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden.

Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV regelt in Deutschland die Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen des Energieausweises. Zwei Arten von Energieausweis können erstellt werden: Der bedarfsbasierte Ausweis und der verbrauchsbasierte Ausweis.

Aber wo liegt der Unterschied und für welche Gebäude ist welcher Energieausweis der richtige?

Ein Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses. Dabei wird zur Ermittlung des Verbrauchs ein Durchschnitt aus den Verbrauchswerten der letzten drei Jahre gebildet. Ausschlaggebend sind dafür die abgerechneten Verbrauchswerte.

Der Bedarfsausweis wiederum wird anhand einer Analyse des Hauses erstellt und benötigt eine Begehung des Objektes. Hier werden das Dach, die Wände, die Heizung und die Fenster beurteilt. Aus der ermittelten Beschaffenheit der Gebäudeteile wird der theoretische Energiebedarf des Hauses berechnet.

Welcher Energieausweis für welches Gebäude möglich bzw. erforderlich ist, hängt sowohl vom Gebäude und der Anlagentechnik ab als auch von der Vorlage korrekter Verbrauchsdaten. Ist für ein Gebäude mit maximal vier Wohneinheiten der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden, muss der Energieausweis seit 2008 auf der Grundlage des Bedarfs ausgestellt werden. Wie immer gibt es auch hier Ausnahmen, die in unserem Blog einfach den Rahmen sprengen würden. Bei Nichtwohngebäuden darf zwischen Bedarf und Verbrauch als Grundlage für den Energieausweis gewählt werden. Bis Oktober 2008 bestand eine Übergangsfrist, während der Gebäudeeigentümern noch die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich den kostengünstigeren Verbrauchsausweis erstellen zu lassen. Dementsprechend richten sich auch die Kosten für die Erstellung des Energieausweises nach Arbeitsaufwand und Gebäudeart.

Wer darf einen Energieausweis erstellen?

Die EnEV regelt ebenfalls, wer berechtigt ist, Energieausweise für bestehende Gebäude zu erstellen. Bei Neubauten, Änderungen oder Erweiterungen von Gebäuden, ist es Sache des jeweiligen Bundeslandes. Ausstellungsberechtigt für bestehende Gebäude sind Hochschulabsolventen der Bereiche Architektur oder Innenarchitektur, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Elektrotechnik, Hochbau, Maschinenbau, Physik oder Technische Gebäudeausrüstung oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem der zuvor genannten Gebiete als Ausbildungsschwerpunkt. Auch Handwerksmeister der Bereiche Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen sind berechtigt, Energieausweise auszustellen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, sich mit einer Fortbildung zu qualifizieren oder bereits vorhandene Berufserfahrung anerkennen zu lassen.

Auch hier gibt es wie immer Sonderregelungen, die individuell in der bestimmten Situation betrachtet werden müssen.

Fazit: Seit 2009 ist der Energieausweis bei einem Immobilienverkauf oder einer Vermietung Pflicht. Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis hängt hauptsächlich von Alter und Nutzung der Immobilie ab. Der Immobilienmakler Ihres Vertrauens kann Sie bei allen Fragen ausführlich beraten.