Bürozeiten: Mo-Do: 09:00 Uhr - 18:00, Fr: 09:00 - 17:00 Uhr Telefon: +49 (0) 251 14981680 Telefax: +49 (0) 251 14981685 E-Mail:
Immobilienmakler Münster, Coesfeld, Warendorf | Logo Immobilien Münster, Coesfeld, Warendorf! MaklerinMünster, Margherita Magri Immobilien Engagiert, innovativ, kompetent, authentisch, ehrlich Stilpunkte Lifestyle Guide Wer kennt den Besten Auszeichnung 2022 Auszeichnung Top Immobilienmakler von FOCUS, CHIP, Capital

Brandschutz im Mietshaus Wer ist verantwortlich?

Das eigene Haus oder die eigene Wohnung bietet Privatsphäre und dient als sicherer Rückzugsort. Dieser sollte daher bestmöglich vor potentiellen Gefahren, wie Bränden, geschützt werden. Doch wer ist für den Brandschutz in Mietshäusern verantwortlich und was gilt es dabei zu beachten? Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. klärt auf seinem kostenlosen Ratgeberportal auf. – Isabel Frankenberg

Was ist Brandschutz?

Der Brandschutz bezeichnet grundlegend alle Maßnahmen, welche die Ausbreitung und die Entstehung eines Brandes verhindern sollen. Hierzu zählen neben den Löscharbeiten auch die Rettung von Menschen und Tieren. Hierbei wird in zwei verschiedene Formen des Brandschutzes unterteilt: zum einen in den vorbeugenden Brandschutz bzw. die Brandverhütung und zum anderen in den abwehrenden Brandschutz, welcher erst während einer Notsituation zum Einsatz kommt.

Da der Brandschutz ein wichtiges Thema ist, von dem im Ernstfall viele Menschenleben abhängen können, gibt es diesbezüglich einige Regelungen und Vorschriften. Dazu gehören unter anderem die Brandschutzgesetze, die Bauordnungen der Bundesländer und die Feuerwehrgesetze. Diese verkörpern eine wichtige Grundlage beim Thema Brandschutz.

Die einzelnen Brandschutzbestimmungen speziell für Gebäude werden zudem in den Brandschutzrichtlinie für Flucht- und Rettungswege festgehalten. Des Weiteren bestehen Normen, Richtlinien, technische Vorschriften und Merkblätter, welche als Handlungsempfehlung bei einem Brand fungieren.

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, welche baulich, technisch und organisatorisch der Verhinderung eines Brand oder dessen Ausbreitung dienen. Hat sich das Feuer dennoch ausgebreitet, soll hierdurch eine entsprechende Eindämmung bezweckt werden. Der vorbeugende Brandschutz wird seinerseits zudem in baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz unterteilt. Der bauliche Brandschutz soll Leib, Leben, Umwelt, Besitz sowie öffentliche Sicherheit schützen.

Im Baurecht wird der bauliche Brandschutz in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung geregelt und dient damit als wichtige Anforderung, die bei jeglichen Bauvorhaben beachtet und einbezogen werden muss. Dabei werden Aspekte, wie die Bauweise, die Baustoffe sowie die Bauart, aber auch die Lage und die Anzahl der Personen, die das Gebäude nutzen, betrachtet. Zudem gibt es verschiedene Gebäudeklassen, die eine wichtige Rolle spielen. So werden für Alt- und Neubauten andere Brandschutzmaßnahmen festgelegt als für Mehrfamilienhäuser.

Der anlagentechnische Brandschutz befasst sich wiederum mit dem Vorhandensein von Löschmöglichkeiten oder den Zugangsmöglichkeiten für Rettungsdienste. Im organisatorischen Brandschutz spielen Aspekte wie das Informieren der Bewohner, Nutzer und Mitarbeiter über das richtige Verhalten im Brandfall die Prüfung von Feuerlöschern und Brandmeldern sowie die Wartung und Kontrolle von Fluchtwegen eine bedeutende Rolle.

Welche Rolle spielt der Brandschutz in Mietshäusern?

Im Mietrecht dient der Brandschutz vor allem zur Sicherheit und Rettung aller Bewohner des Mietshauses bzw. der Mietwohnung, so dass er als Grundlage und Mindestanforderung gilt, die erfüllt werden muss. Neben den Brandschutzvorschriften für Wohngebäude kann auch die Hausordnung verschiedene Maßnahmen zur Brandbekämpfung enthalten. Diese beinhaltet Vorgaben und Hinweise zum Verhalten im Brandfall. Da für die Erstellung einer solchen Brandschutzordnung keine einheitlichen Vorgaben existieren, fällt dies in die Verantwortung der Kommunen und Bundesländer. Viele Vorschriften sind jedoch für alle Bundesländer einheitlich vorgeschrieben. Demnach muss seit 2014 in jedem Raum eines Mietshauses bzw. einer Mietwohnung ein Rauchmelder installiert sein.

Besonders wichtig bei Mietshäusern sind die Verordnungen zum Brandschutz in Treppenhäusern, da diese als erste Flucht- und Rettungswege im Falle eines Brandes dienen. Zwar gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, dass bestimmte Gegenstände nicht im Treppenhaus oder Flur abgestellt werden dürfen und damit im Ernstfall den Fluchtweg versperren, jedoch werden Vermieter dazu angehalten, diese gesondert in der Hausordnung festzuhalten. Insofern also genügend Platz in der betroffenen Wohnung vorhanden ist, kann der Vermieter einer Familie z.B. das Abstellen des Kinderwagens im Hausflur untersagen.

Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?

Hier gilt: Grundsätzlich bestehen keine speziellen Brandschutzauflagen für Vermieter. Diese sind jedoch für die Sicherheit im Wohnhaus zuständig und müssen somit auch für die Sicherung der Fluchtwege und die Beseitigung von Brandgefahren sorgen. Zudem kann der Vermieter den Brandschutz in der allgemeinen Hausordnung festlegen und somit zur Sicherheit beitragen. Zu den Aufgaben des Vermieters gehört es auch, zu kontrollieren ob die Treppengeländer befestigt sind und die Beleuchtung funktioniert. Ist das nicht der Fall, kann dies in einer Notsituation dazu führen, dass die Mieter den Fluchtweg nicht finden. Auch das Anbringen der Rauchmeldern und Feuerlöschern unterliegt dem Aufgabenbereich des Vermieters.

Weitere Informationen zum Thema „Brandschutz im Mietshaus“ finden Sie unter www.mietrecht.com.