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Umnutzung

english: reuse; redevelopment of buildings; commercial-to-residential conversions

Durch gesellschaftliche und soziale Veränderungen kommt es immer wieder vor, dass bestimmte Gebäudearten verstärkt von Leerständen betroffen sind. Insbesondere sind hier Bauernhöfe zu nennen. In den letzten Jahrzehnten besteht eine Grundtendenz zur Bildung größerer Wirtschaftseinheiten in der Landwirtschaft mit sinkender Anzahl von in der Landwirtschaft beschäftigten Personen.

Andere Bereiche sind zum Beispiel ehemals militärisch genutzte Gebäude oder Gelände, ehemalige Gewerbeobjekte oder nicht mehr benötigte Kirchen und Gemeindehäuser. In diesen Fällen wird oft eine Umnutzung vorgenommen.

Bei dieser handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung eines Gebäudes, welche die Vorlage genauer Baupläne erfordert. Steht das jeweilige Gebäude unter Denkmalschutz, sind Auflagen der Denkmalschutzbehörde wahrscheinlich. In einigen Bundesländern können bei bestimmten Umnutzungsprojekten Fördergelder beantragt werden.

Ein Beispiel ist das Förderprogramm in Nordrhein-Westfalen: Hier können aktive Landwirte in Orten bis 10.000 Einwohner für eine Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu Wohn- oder Gewerbezwecken oder zur Sicherung eines nichtlandwirtschaftlichen Zusatzeinkommens Förderungen erhalten.

Gewährt werden bei Umnutzung 35 Prozent des förderfähigen Netto-Investitionsbetrages, maximal 100.000 Euro, bei Umnutzung zu Mietwohnungen (Fremdvermietung, kein Eigenbedarf) 20 Prozent der Ausgaben und maximal 50.000 Euro je Maßnahme. Voraussetzung ist jedoch, dass das umzunutzende Gebäude erhaltenswert ist und sich ins Gesamtbild des Dorfes einfügt. Da sich Förderprogramme häufig ändern, sollten hier rechtzeitig aktuelle Informationen eingeholt werden. Auskünfte erteilen Landwirtschaftskammern und Baubehörden.

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