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Testament / Vorsorge

Testament und Vorsorge

Das Thema Erbschaft ist für viele Menschen heikel, da es letztendlich die Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit bedeutet. Sowohl Gespräche über das Erbe als auch das tatsächliche Verfassen eines Testaments werden gerne hinausgezögert. Dennoch sollte – insbesondere, wenn es um eine Immobilie geht – bereits frühzeitig ein Testament aufgesetzt werden, um Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden. Immobilien gehören oft zu den wirtschaftlich und emotional bedeutendsten Vermögenswerten einer Erbschaft.

Allerdings ist ein Testament nur rechtsgültig, wenn Form und Inhalt korrekt sind. Daher ist es ratsam schon frühzeitig, mit Ruhe und am besten mit der richtigen fachlichen Unterstützung dieses leidige Thema aus dem Weg zu räumen. Nur wenn rechtzeitig alle Fragen geklärt werden und auch offen mit den Erben besprochen wird, wie man sich die Erbschaft vorstellt, werden böse Überraschungen verhindert und Sie können sorgenfrei in den Ruhestand starten.

Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen? Sind schon Spannungen entstanden? Mit Frau Magri haben wir für solche Fälle eine zertifizierte Mediatorin zur Hand, die festgefahrene Situationen lösen und Gespräche wieder in die richtigen Bahnen lenken kann.

Doch nicht nur in Bezug auf Ihr Vermögen ist es wichtig, rechtzeitig alle Regelungen zu treffen. Auch Dinge wie Versicherungen, Mitgliedschaften, Altersvorsorge und Bestattungswünsche sollten im Vorfeld geregelt werden. Insbesondere der digitale Nachlass wird immer noch häufig vernachlässigt. Nutzerkonten im Internet oder online geschlossene Verträge bestehen im Todesfall zunächst weiter. Lassen Sie Ihre Angehörigen nicht mit dieser Datenflut alleine.

Um Sie bei der Nachlassabwicklung zu unterstützen, haben wir Ihnen ein Formular erstellt, das sämtliche Bereiche abdeckt, die im Vorfeld geregelt werden sollten. Schauen Sie einfach mal rein und sprechen Sie uns gerne bei offenen Fragen an.

Während viele Menschen das Thema Testament jedoch noch halbwegs auf dem Schirm haben, erlebt man als Immobilienmakler:in leider immer wieder die Folgen fehlender Vorsorge im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit oder Unfall. Angehörige stehen dann häufig vor der Herausforderung, eine Immobilie verkaufen zu müssen, um beispielsweise die Kosten für ein Pflegeheim oder ähnliches abzudecken. Doch dann stellt sich allzu oft heraus, dass dies rechtlich nicht möglich ist, da vom Eigentümer / von der Eigentümerin keinerlei Vorsorge getroffen wurde. Ehepartner, Familienangehörige und Verwandte sind nicht automatisch zur Vertretung berechtigt! Rechtsgeschäfte dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine gültige Vollmacht vorliegt.

Ist dies nicht der Fall, entscheiden andere darüber, wie es weiter geht. Das gilt sowohl für medizinische Angelegenheiten als auch für Vermögensangelegenheiten und geschäftliche Handlungen. Geben Sie die Kontrolle über Ihre Zukunft nicht in fremde Hände! Bevollmächtigen Sie rechtzeitig die Personen, denen Sie vertrauen.

Sprechen Sie uns zum Thema Absicherung und Vorsorge an, wir informieren Sie ausführlich. Wir freuen uns, wenn Sie sorgenfrei Ihre zweite Lebenshälfte planen können.

Nutzen Sie dafür auch gerne unser . Wir rufen Sie zurück.

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